Meister-BAföG wird zum Aufstiegs-BAföG

Als ein starkes Signal für die Aufstiegsfortbildung hat Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Olaf Lies die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) des Bundes, dem sog. „Meister-BAföG“, bewertet. Mit der Novellierung seien erhebliche Leistungs- und Zugangsverbesserungen verbunden, lobte Lies. Zukünftig könnten nicht nur angehende Meisterinnen und Meister Nutznießer der Förderung sein, sondern auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifizierung anstreben, Studienaussteigerinnen und -aussteiger sowie Abiturientinnen und Abiturienten mit Berufspraxis. Von diesen Verbesserungen werden auch Erzieherinnen und Erzieher, Technikerinnen und Techniker, Fachwirtinnen und Fachwirte profitieren.

Das neue AFBG, das zum 1. August 2016 in Kraft tritt, bietet gleichwertige Förderbedingungen, wie sie auch Studierende in Form des BaföG erhalten. Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag bis zu 15.000 Euro zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Für Leistungen nach dem AFBG stehen in Niedersachsen pro Jahr bis zu 21,8 Mio. Euro zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten für die Finanzierung gemeinsam. Die Länder beteiligen sich mit 22 Prozent an den Gesamtkosten. 2015 wurden rund 17.000 Personen in Niedersachsen mit dem AFBG gefördert. Die Förderung erfolgt durch die NBank.