Von der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind auch die Regeln zum Explosionsschutz potenziell gefährlicher Anlagen betroffen. Diese müssen künftig wiederkehrend untersucht werden. Der Explosionsschutz der gesamten Anlage kommt im Sechs-Jahres-Rhythmus auf den Prüfstand.
Ab 1. Juni 2015 ändern sich mit der novellierten BetrSichV auch die Bestimmungen zum Explosionsschutz. Prüfpflichtige Anlagen müssen demnach nicht nur bei Inbetriebnahme, sondern auch wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden. Zudem fällt alle sechs Jahre die Prüfung der gesamten Anlage durch eine ZÜS an. […]







