Um einen geländegängigen, multifunktionalen Teleskopstapler bedienen zu können, müssen Maschinenführer jetzt eine spezielle Bedienberechtigung vorweisen. Gemäß der neuen Vorschrift 308-009 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ verpflichtend.
Eine weitere Neuerung betrifft die Persönliche Schutzausrüstung (PSABenutzungsverordnung der Europäischen Union). PSA-Produkte werden grundsätzlich in drei Kategorien (geringe, mittlere und hohe Risiken) unterteilt, die jeweils unterschiedliche Prüfanforderungen beinhalten. Ab sofort sind Rettungswesten, Gehörschutz oder die Schutzausrüstung gegen Kettensägenschnitte der Kategorie III zugeordnet. Diese umfasst alle Produkte, die vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden bewahren. Nutzer von PSA-Produkten dieser Kategorie sind jetzt dazu verpflichtet, an einer praktischen Unterweisung teilzunehmen, um die Ausrüstung sicherheitsgerecht anwenden zu können.