Die Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind nach 19 Stunden beendet worden. Der Schlichterspruch sieht folgendes vor:
1. Die Löhne und Gehälter werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 % erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monate.
2. Die Beschäftigten im Tarifgebiet West erhalten zum 1. Nov. 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro, zum 1. Juni 2019 eine weitere von 600 Euro und zum 1. Nov. 2019 noch einmal 250 Euro.
3. Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten von 6,6 % zum 1. Mai 2018 und um 0,8 % zum 1. Juni 2019 weiter voran getrieben, so dass die Beschäftigten 7,4 % höhere Löhne und Gehälter erhalten.
4. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zum 1. Nov. 2019 eine Einmalzahlung von 250 Euro.
5. Das 13. Monatseinkommen wird in den Tarifbereichen, die bereits seit 2005 dem Tarifvertrag über ein 13. Monatseinkommen unterfallen, in 2020 um 10 Gesamttarifstundenlohn (GTL), in 2021 um 20 GTL, in 2022 und um 30 GTL erhöht. In den übrigen Tarifgebieten wird ein 13. Monatseinkommen in folgender Höhe eingeführt: 2020 18 GTL, 2021 36 GTL und 2022 54 GTL. Hier kann das 13. Monatseinkommen 2021 auf max. 390 Euro abgesenkt werden und in 2022 auf max. 500 Euro.
6. Die Ausbildungsvergütungen werden in den ersten drei Lehrjahren im Westen um 65 Euro und im Osten im 60 Euro angehoben. Zudem bekommen die Auszubildenden nun bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Im Hinblick auf die Erstattung von Unterbringungs- und Fahrtkosten der Auszubildenden beim Besuch von Landes- bzw. Bundesklassen der Berufsschulen wurde ein Pauschalbetrag von 60 Euro pro Monat vereinbart. Ziel ist es, mittelfristig eine Erstattung der Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche zu finanzieren.
7. Es soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die insgesamt über eine Modernisierung des BRTV (Bundesrahmentarifvertrags) diskutieren soll, mit dem Ziel Änderungsbedarf zu ermitteln.
Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit, dem Tarifvorschlag zuzustimmen.