Rund um den Globus haben sich die Märkte 2017 erholt. Von der größeren Nachfrage profitierten auch die deutschen Hersteller von Baustoffanlagen. Im Bereich Zement Kalk Gips gab es 2017 noch einen statistischen Basiseffekt, hervorgerufen durch große Einzelprojekte von 2016. Diese herausgerechnet, lagen am Jahresende 2017 die Auftragseingänge mit 38 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich im Plus, sowohl im Inland (plus 45 Prozent) als auch im Ausland (plus 46 Prozent). Aufgrund des eher schwachen Geschäftes in den Vorjahren bewegte sich der Umsatz noch leicht im Minus. 2017 erwirtschaftete die heterogene Industrie einen Umsatz von 3,8 Milliarden Euro aus deutscher Produktion. Die USA sind der größte Absatzmarkt, gefolgt von China, Frankreich und Russland.
2018 soll noch besser werden
„Wir gehen davon aus, dass die Auftragseingänge in diesem Jahr erneut zweistellig wachsen“, sagte Hermann Weckenmann, Vorsitzender der VDMA-Fachgruppe Baustoffanlagen auf dem Baustoffanlagentag kürzlich in Frankfurt. Vor allem die Nachfrage aus den Schwellenländern und China (siehe gesonderter Bericht) solle weiter signifikant steigen. Die Geschäfte können von einem makroökonomischen Rückenwind profitieren; von niedrigen Zinsen, höherer Investitionsneigung und der allgemeinen Verbesserung der Lage in den Kundensegmenten überall in der Welt. Insbesondere der internationale Bergbau als Abnehmer von Aufbereitungstechnik sollte aufgrund anziehender Rohstoffpreise in diesem Jahr mehr bestellen.
KMU’s brauchen Freihandel
Mit der aktuellen politischen Unsicherheit umzugehen, fordert die vorwiegend kleineren und mittleren Unternehmen der Branche heraus. Alle Strategien und Gedanken, die man sich gemacht habe, seien Makulatur, wenn Politiker unerwartet Entscheidungen mit weitreichenden Folgen träfen, bemerkte Weckenmann im Hinblick auf die letzten Entscheidungen von Trump. „Wir brauchen Freihandel, denn als KMUs können wir es uns nicht leisten, in jedem Land der Welt eine Produktion aufzubauen. Wir sind auf den Export angewiesen“, setzte er hinzu.
EU-Entsenderichtlinie: Kleinstaaterei bei der Umsetzung
Einhellig kritisierten die Hersteller die Folgen der Neufassung der EU- Entsenderichtlinie, vor allem in Frankreich, das die Durchsetzungsrichtlinie besonders scharf umsetzt. Nach der Entsenderichtlinie müssen Unternehmen für Entsendung von Mitarbeitern bereits ab dem ersten Tag eine Genehmigung durch die französischen Behörden vorweisen. Im Baustoffanlagengeschäft, wo beim Verkauf einer Anlage in der Regel auch Facharbeiter zur Montage oder Schulung der lokalen Belegschaft entsendet werden, erschwert das den Handel im EU-Binnenmarkt. „Diese zusätzliche Bürokratie und neue Unsicherheiten brauchen wir in der EU nicht“, sagte Weckenmann. Die Hersteller appellieren deshalb an die EU, Vorschriften für die Entsendung von Mitarbeitern in der EU stärker zu harmonisieren und rufen die EU Kommission auf, die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedsstaaten genauer zu überprüfen. Zweck der Entsenderichtlinie ist es, dass für alle ins europäische Ausland entsendete Arbeitnehmer die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsrechts des Gastlandes gelten, einschließlich der Sozialabgaben, der Urlaubsansprüche und der Arbeitszeiten.