Unternehmen, die nach BS OHSAS 18001 zertifiziert sind, müssen sich auf veränderte Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutzmanagement einstellen. Die geheime Abstimmung über die zweite Entwurfsversion der ISO 45001 in der internationalen Normkomission ergab die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit. Damit ist die lang erwartete internationale Norm für Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement beschlossene Sache. Die ISO 45001 wird den British Standard for Occupational Health- and Safety Assessment Series ablösen. Auf einer zweitägigen Zusammenkunft in Malaysia im September 2017 wird die Normkomission noch einmal zusammenkommen, um die Ergebnisse der Abstimmung sowie die Kommentare auszuwerten. In dieser Phase entscheidet sich, ob noch ein Schlussentwurf erforderlich ist oder die Norm bereits 2017 veröffentlicht wird. TÜV Rheinland hält es angesichts der Vielzahl der Kommentare allerdings für wahrscheinlich, dass es einen Final Draft geben und die Norm erst im März 2018 veröffentlicht wird. Noch unklar ist bis heute die Dauer der Übergangsfrist, also des Zeitraums, in dem Unternehmen die Implementierung und Zertifizierung der ISO 45001 in Angriff nehmen können bzw. zu welchem Zeitpunkt der BS OHSAS 18001 ersatzlos erlischt. Interessant ist die ISO 45001 für alle Unternehmen, die international tätig sind und einen unabhängigen Nachweis darüber benötigen, dass sie im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz global verbindliche Standards einhalten. Mit der ISO 45001 wendet die Normkommission unter anderem anderem die High Level Structure an, die bereits aus den neuesten Versionen der ISO-Normen 14001 (Umwelt) und 9001 (Qualität) bekannt ist. Damit werden nun die gängigen Normen für Managementsysteme eine einheitliche Struktur haben. Dies erleichtert insbesondere die Einführung eines integrierten Managementsystems. Die ISO 45001 stellt unter anderem neue Anforderungen an die Qualifizierung der Auditoren. In der Praxis kann das bedeuten, für die nächste Re-Zertifizierung den Auditor wechseln zu müssen. Außerdem gelten neue Kalkulationsvorgaben zur Festlegung der Auditzeit, was unter Umständen einen deutlichen Eingriff in die Unternehmensplanung erforderlich macht.