Ab dem 01.01.2016 gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Mit der damit verbundenen Einführung der Tarifrente Bau wird die seit 1957 bestehende, überwiegend umlagefinanzierte Rentenbeihilfe schrittweise ersetzt. Die Bauwirtschaft begegnet mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung den Herausforderungen des demografischen Wandels: Rückläufigen Beschäftigungszahlen stehen immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfe gegenüber. Gleichzeitig sorgt die Tarifrente Bau für stabile Beiträge der Arbeitgeber und sichert den Beschäftigten am Bau eine attraktive Zusatzversorgung.
Die Tarifrente Bau gilt für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt waren und am 31.12.2015 jünger als 50 Jahre sind. Arbeitnehmer in den alten Bundesländern, die bei Einführung der Tarifrente Bau bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatten, bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe. Erstmals werden auch die Beschäftigten der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern sowie alle Auszubildenden (West und Ost) in die überbetriebliche Altersversorgung einbezogen.
Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von den Arbeitgebern aufgebracht und zwar wie bisher bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme, bei den Angestellten als Festbetrag.
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