Fördermittel auch in ÖPP-Projekten einsetzbar

 Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Kommunen gewinnt die Einbindung von staatlichen Zuwendungen auch bei Öffentlich-Privaten Partnerschafts-(ÖPP-)Projekten weiter an Bedeutung. Im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen und gemeinsam mit einem Länderarbeitskreis hat die ÖPP Deutschland AG Möglichkeiten der Fördermitteleinbindung in ÖPP-Projekte erarbeitet. Ziel war es, die bisherige Zuwendungspraxis der öffentlichen Hand um ÖPP-Projekte zu erweitern.

Das bisherige Zuwendungsverfahren für öffentliche Vorhaben orientiert sich überwiegend an den konventionellen Beschaffungsvarianten. Um auch in ÖPP-Projekten Fördermittel nutzen zu können, hat die ÖPP Deutschland AG gemeinsam mit Vertretern von Bund und Ländern hierfür Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Diese wurden dem Bund / Länder-Arbeitsausschuss „Haushaltsrecht und Haushaltssystematik“ vorgestellt und dessen Hinweise aufgenommen und eingearbeitet.

Das vom Bundesministerium der Finanzen beauftragte Gutachten „ÖPP und Zuwendungsrecht“ zeigt erstmals zusammengefasst, wie Zuwendungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorschriften auch in ÖPP-Projekte einbezogen werden können. Entsprechend des typischen Ablaufs eines Zuwendungsverfahrens nach § 44 BHO bzw. LHO werden konkrete Empfehlungen zur Vorgehensweise und inhaltlichen Ausgestaltung von Anträgen und Bescheiden sowie zur Verfahrensgestaltung gegeben und durch Musterunterlagen ergänzt.

Die Grundlagenarbeit „ÖPP und Zuwendungsrecht“ inklusive der Musterunterlagen für einen vorläufigen und einen endgültigen Bescheid sowie einem Formblatt zur Kostenermittlung sind kostenfrei zu beziehen unter www.partnerschaften-deutschland.de/zuwendungsrecht.