– auch für ÖPP möglich
Durchschnittlich 78 Prozent der deutschen Kommunen nutzen zur Finanzierung ihrer Infrastrukturprojekte Zuwendungen des Bundes oder der Länder, da die Vorhaben häufig nicht allein aus den kommunalen Haushalten finanziert werden können. Viele der staatlichen geförderten Bereiche bieten auch die Chance, Projektvorhaben in Kooperation mit einem privaten Partner umzusetzen. Hierzu gehören beispielsweise die Teilsektoren Stadtentwicklung, Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten und Straßen. Auf Landesebene haben insbesondere ÖPP-Projekte im Gesundheitswesen und im Hochschulbereich eine hohe Relevanz.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Finanzen die ÖPP Deutschland AG beauftragt, gemeinsam mit den Bundesländern einen Handlungsvorschlag zu erarbeiten, wie Zuwendungen auch in ÖPP-Projekte einbezogen werden können. Die bisherige Zuwendungspraxis geht von einer konventionellen Auftragsvergabe aus, bei der zuerst die Projektkosten ermittelt und dann in den Zuwendungsantrag übernommen werden können. Dies unterscheidet sich vom Ablauf des Vergabeverfahrens bei ÖPP-Projekten, weshalb nun für die Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung konkrete und rechtskonforme Handlungsvorschläge erarbeitet wurden. Damit soll ermöglicht werden, auch für geeignete ÖPP-Projekte Zuwendungen zu beantragen. Die Ausarbeitung sowie die Handlungsmuster sind auf der Internetseite der ÖPP Deutschland AG kostenfrei als download abrufbar.