Mit dem vorzeitigen Austausch von HBCD durch ein umweltfreundliches Flammschutzmittel haben die Styroporhersteller in jüngster Vergangenheit eine Vorreiterrolle übernommen. Der Industrieverband Hartschaum e. V. (IVH) hat sich auch mit der Beantwortung offener Recyclingfragen befasst. Nunmehr macht die mit der aktuellen Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs verbundene Stärkung des europäischen CE-Zeichens den IVH erneut zum Vordenker in der Branche.
Den mit der ausschließlichen CE-Kennzeichnung einhergehenden Wegfall der Fremdüberwachung im Rahmen des Ü-Zeichens wollen die Mitglieder des IVH gemeinsam mit Herstellern anderer Dämmstoffe durch ein System der freiwilligen Zusatzkontrolle ausgleichen. Dabei ist die Überwachung der Schwerentflammbarkeit durch ein bauaufsichtlich anerkanntes Überwachungsinstitut wesentlicher Bestandteil. Die deutsche Styropor®-Industrie im IVH übernimmt damit weiterhin eine tragende Aufgabe hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland.
Deutsche Styropor®-Hersteller, vertreten durch den Industrieverband Hartschaum, sehen den Wegfall der Ü-Kennzeichnung auf Bauprodukten in naher Zukunft. Das europaweit gültige CE-Zeichen erfuhr zuletzt im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014 gegen die Bundesrepublik Deutschland eine entscheidende Stärkung. Die Harmonisierung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa wird damit vorangetrieben. Das EuGH urteilte, dass die in Bauregellisten der Länder enthaltenen technischen Zusatzanforderungen (Ü-Kennzeichen) an bereits europäisch harmonisierte Bauprodukte (CE-Kennzeichen) unzulässige Handelshindernisse darstellen. Gegenstand des Urteils waren drei unterschiedliche europäisch harmonisierte Produktnormen, darunter eine Dämmstoffnorm.