Mitte Juli wurden vom Bund erneut 300 Millionen Euro Förderung für das „Tanken“ von Elektrofahrzeugen freigegeben: Unterstützt wird die Anschaffung und Installation von Wallboxen im privaten Bereich mit einer Leistung von bis zu 11kW. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss von 900 Euro.
Ist die Finanzierung geklärt, bleibt noch die Frage: Was muss beachtet werden bei der Errichtung von Ladeeinrichtungen im privaten Umfeld?
In der Broschüre „Elektromobilität – Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden“ finden Haus- und Grundstückseigentümer, Fachhandwerker sowie Bauplaner und Architekten Wichtiges: von den technischen Anforderungen, dem normengerechten Anschluss von Elektroinstallationen, über die Kommunikation bzw. die Steuerung von Ladeeinrichtungen bis hin zur eichrechtkonformen Abrechnung von Ladevorgängen. Hinweise auf das aktuelle Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das neu verabschiedete GEIG sind enthalten. Speziell zur vorbereitenden Ladeinfrastruktur in Bezug auf das neue Gesetz gibt es eine weitere Broschüre „Vorbereitende Maßnahmen in Wohngebäuden“.