Seminar zu Befugnissen und Haftung von Geschäftsführern in den Niederlanden
Alle Fragen rund um die Stellung eines Geschäftsführers in den Niederlanden beantwortet das Seminar „Geschäftsführer in den Niederlanden“ am Dienstag, 13. Juni 2017, 13.30 bis 17.30 Uhr in Düsseldorf. Die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) organisiert das Seminar gemeinsam mit der Kanzlei KienhuisHoving aus Enschede und der IHK Düsseldorf. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft nimmt im niederländischen Recht in verschiedener Hinsicht eine besondere Stellung ein. „In den Niederlanden muss der Geschäftsführer einer Gesellschaft, anders als in Deutschland, nicht immer eine natürliche Person sein, sondern kann eine juristische Person sein” sagt Dr. Arjen Westerdijk, Rechtsanwalt bei der Kanzlei KienhuisHoving und Dozent des Seminars. „Dies bedeutet aber nicht, dass der Geschäftsführer niemals persönlich haftbar gemacht werden kann.“ Während des Seminars bekommen die Teilnehmer einen Einblick in die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und einen Überblick über die Konsequenzen, die bestimmte Rechtsgeschäfte nach sich ziehen können. Dabei wird insbesondere auf aktuelle Gesetzesänderungen im Nachbarland eingegangen.
Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Geschäftsführer und deren Berater, die Fragen rund um die Stellung eines Geschäftsführers in den Niederlanden haben. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Kosten für das Seminar betragen 249 Euro (zzgl. MwSt.). Mitglieder der DNHK erhalten 20 Prozent Ermäßigung.
Anmeldung: Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK), Eveline van Hooren, Tel.: 0031 (0)70 3114 156, Email: e.vanhooren@dnhk.org oder online über unsere Website www.dnhk.org/seminars
Direkter Link:
https://www.dnhk.org/veranstaltungen/details/geschaeftsfuehrer-in-den-niederlanden/