Auf der Bund-Länder-Konferenz am 14. Oktober 2016 ist eine Grundsatzentscheidung zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft gefasst worden. Diese Reform der Bundesauftragsverwaltung mit Fokus auf Bundesautobahnen und Übernahme in die Bundesverwaltung darf jedoch nicht zu einer Verzögerung von Planungen und Investitionen im Bereich der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen führen. Diesen Appell richtete der Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen an die Niedersächsische Landespolitik und Verwaltung.
Am 14. Oktober 2016 war in Berlin beschlossen worden, für die Bundesautobahnen und grundsätzlich auch für die Bundesfernstraßen eine unter staatlicher Regelung stehende privat organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr (Bundesfernstraßengesellschaft) einzusetzen und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festzuschreiben. „Diese Neuordnung darf jedoch nicht zu einer Mammutbehörde führen, vielmehr muss sich die Gesellschaft einer ganzheitlichen und strategischen Netzplanung widmen. Die Kompetenzen vor Ort müssen erhalten bleiben, und zwar ganz nach dem Motto: „Soviel Zentralität wie nötig, soviel Dezentralität wie möglich“ – erklärt Hauptgeschäftsführer RA Dr. Bayer. Keinesfalls darf es dazu kommen – wie bei der Reform der Bundeswasser-straßenverwaltung -, dass der notwendige Ausbau der Infrastruktur infolge behördlicher Umstrukturierungsprozesse ins Stocken gerät und die im Bundeshaushalt vorgesehenen Investitionsmittel nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Dies wäre für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen fatal. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau muss eine starke, kompetente und entscheidungsfreudige Straßenbauverwaltung vor Ort mit ausreichender Personalausstattung bleiben. Die Landesbehörde für Straßenbau wird durch die Reform nicht verloren, sondern muss die Chance nutzen, die Aufgaben vor Ort weiter zu entwickeln. Sie darf unter keinen Umständen personell ausbluten, sondern muss die Umsetzung der Investitionen in Niedersachsen weiter vorantreiben.