„Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle einschließlich Böden. Deswegen haben wir das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt.“ Dies erklärte Dr. Matthias Jacob, Vizepräsident der BAUINDUSTRIE zur Entscheidung, die weiteren Beratungen über das Vorhaben in den Ausschüssen und Plenum des Bundesrats in das kommende Jahr zu verschieben. „Wir sind allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind.“
Die für Abfallwirtschaft und Bodenschutz zuständigen Abteilungsleiter aus den Landesumweltministerien und dem Bundesumweltministerium konnten sich dem Vernehmen nach in der vergangenen Woche nicht auf einen Kompromiss zur sog. Mantelverordnung verständigen. Jacob wies darauf hin, dass der aktuelle Entwurf dem Anspruch nicht gerecht werde, wirtschaftlich tragbare und in der Praxis sowohl für Bauunternehmen als auch für Vollzugsbehörden gut umsetzbare Regelungen zu schaffen. „Ob das im weiteren Verfahren heilbar ist, da habe ich große Zweifel.“
Jacob plädierte vor diesem Hintergrund für einen anderen Ansatz: „Mittels eines Bauabfallverwertungsgesetzes nach österreichischem Vorbild*1 könnte ein konsistenter, rechtssicherer und vollziehbarer Regelungsrahmen geschaffen werden. Das Ziel der Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Die Verordnung richtet sich u. a. an den Bauherren, wonach dieser für ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Rückbaus verantwortlich ist. Bauabläufe brauchen klare Verantwortlichkeiten. Man muss auf der Baustelle beproben und entscheiden können, ob verwertet werden kann oder auf Deponien beseitigt werden muss.
Von den pro Jahr in Deutschland anfallenden etwa 275 Mio. t mineralischer Abfälle machen die mineralischen Bau-Abfälle inklusive Böden rund 80 % aus, d.h. man hätte den Löwenanteil geregelt.