Planfeststellungsbeschluss Levensauer Hochbrücke

 

Die Planfeststellungsbehörde bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Kiel, hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich unterhalb der Brücke erlassen. Angeordnet wurde auch die sofortige Vollziehbarkeit. Damit kann der Vorhabensträger, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Kiel-Holtenau, die Maßnahme ab sofort umsetzen. Das Vorhaben umfasst den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich der Kanal-kilometer 93,2 bis 94,2.

Die Umsetzung der Maßnahme ist in mehreren Schritten vorgesehen.

Begonnen wird zunächst mit vorbereitenden Arbeiten wie z.B. Rodungen und Leitungsverlegungen sowie mit den Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden südlichen Widerlagers der vorhandenen Brücke als Fle-dermausquartier. Es folgen die Arbeiten für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke. Anschließend werden die Verkehrswege Schiene und Straße erneuert. Nach Fertigstellung aller Arbeiten zum Brückenbau wird der Kanal im planfestgestellten Bereich verbreitert. Dabei wird das gesamte Aushubmaterial in eine landwirtschaftlich ge-nutzte Senke östlich der Brücke auf der Nordseite des Kanals verbracht.

Da das Vorhaben mit Eingriffen in Natur- und Landschaft verbunden ist, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im neuen Böschungsbereich des Nord-Ostsee-Kanals und bei weiteren Flächen in der Nähe der Bau-maßnahme vorgesehen. Darüber hinaus ist in der Gemeinde Krumm-wisch die Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes geplant. Zusätzlich werden in den Gemeinden Altenholz und Lebrade sog. Ökokonten ge-nutzt.

Während der Brückenbaumaßnahmen wird es zu temporären Einschrän-kungen des Straßen- und Eisenbahnverkehrs auf den Brücken kommen. Das WSA Kiel-Holtenau wird rechtzeitig darüber informieren.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Zeit vom 2. bis 16. Januar 2018 im Amt Achterwehr, im Amt Dänischer Wohld, in der Gemeinde Altenholz, in der Landeshauptstadt Kiel und im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau öffentlich ausgelegt.

 

 

Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss sind bis zum 16. Februar 2018 möglich. Die Auslegung wird durch die Planfeststellungsbehörde gesondert ortsüblich über die Zeitungen bekannt gemacht.

Um Betroffenen ausreichend Gelegenheit zu geben, die Unterlagen einzusehen, wird der Planfeststellungsbeschluss erst im neuen Jahr ausgelegt. Da für öffentliche Bekanntmachungen in Gemeinden und Zeitungen Fristen gelten, wäre die Auslegung ansonsten auf die Zeit der Feiertage am Jahresende gefallen.