Arbeitszeitflexibilisierung gewinnt in der Bauwirtschaft mehr und mehr an Bedeutung. Dabei entstehen Arbeitszeitguthaben in Höhe von bis zu 150 Stunden. Diese sind vom Arbeitgeber gegen Insolvenz abzusichern – so sehen es der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) und der Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes vor. Während die Mehrheit der Arbeitnehmer den Einsatz von Arbeitszeitkonten befürwortet, ist man von einer branchenweiten Umsetzung noch weit entfernt. Laut einer von SOKA-BAU in Auftrag gegebenen Befragung von 1.500 Bauarbeitnehmern im Jahr 2013 werden in etwas mehr als der Hälfte aller Baubetriebe Arbeitszeitkonten geführt, wobei der Grad der Nutzung von Arbeitszeitkonten in Betrieben mit 50 und mehr Mitarbeitern deutlich zunimmt. Aus Sicht der Betriebe macht Arbeitszeitflexibilisierung Sinn, weil sie kurzfristige Reaktionen auf Marktanforderungen ermöglicht und es heute mehr denn je um die Bindung von Fachkräften durch die Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung geht. Die Mehrheit der befragten Arbeitnehmer (53 %) befürwortet den Einsatz von Arbeitszeitkonten.
Die Kenntnis über die Absicherung der Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz ist dagegen noch sehr gering: Fast zwei Drittel der Befragten wissen nicht, ob ihr Arbeitszeitkonto entsprechend abgesichert ist. Nur ein Viertel bestätigt, von einer Absicherungslösung für ihre Wertguthaben durch den Arbeitgeber zu wissen. Dabei ist davon auszugehen, dass die arbeitnehmerseitige Akzeptanz von Arbeitszeitflexibilisierung nicht zuletzt davon abhängt, dass ihre Arbeitszeitguthaben im Insolvenzfall abgesichert sind. Von einer flächendeckenden Umsetzung dieser Verpflichtung in der betrieblichen Praxis ist noch nicht auszugehen. Ebenso zeigt die Untersuchung, dass der Informationsbedarf auf Seiten der Beschäftigten hoch ist. Bei der in der Bauwirtschaft häufig genutzten „großen Arbeitszeitflexibilisierung“ können Guthaben von bis zu 150 Arbeitsstunden entstehen – knapp das monatliche Arbeitsvolumen eines Mitarbeiters. Die Vorteile für die Beschäftigten: Eine Verstetigung ihrer Einkommen und die Sicherung einer ganzjährigen Beschäftigung, denn witterungsbedingte Lohnausfälle können auf diese Weise weitgehend vermieden werden. Ein weiterer Effekt: Arbeitszeitflexibilisierung und das Saison-Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit bilden einen effektiven Verbund für die Förderung von ganzjähriger Beschäftigung. Im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März werden bei Arbeitsausfällen zunächst vorhandene Arbeitszeitguthaben eingesetzt, bevor die Lohnersatzleistung „Saison-Kurzarbeitergeld“ bezogen werden kann. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer bei Auflösung von Arbeitszeitguthaben ein so genanntes Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 EUR pro Stunde.
Speziell für die „große Arbeitszeitflexibilisierung“ in der Bauwirtschaft mit ihrem zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum wurde die Absicherungslösung SIKOflex von SOKA-BAU entwickelt. Die monatliche Anpassung der Wertguthaben ist durch elektronische Datenübermittlung direkt aus einem Baulohnprogramm heraus möglich und reduziert damit den betrieblichen Aufwand enorm. Auch der Zahlungsverkehr erfolgt automatisiert. Abgesichert wird durch monatliche Anpassungen stets die exakte Summe aller Guthaben, so dass zu hohe Absicherungssummen mit unnötigen Kosten vermieden werden. Umgekehrt ist sichergestellt, dass alle Guthaben abgesichert sind. Gleichzeitig erfolgt eine Liquiditätsrückführung in den Betrieb immer dann, wenn Zeitguthaben aufgelöst und vergütet werden müssen. Da dies meist in auftragsschwachen Zeiten (zum Beispiel im Winter) geschieht, bietet SIKOflex eine sinnvolle Unterstützung der betrieblichen Liquiditätsplanung.