Wieder Meisterpflicht

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:

„Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen (Fliesenleger, Estrichleger, Beton- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger) die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A zurückzuführen. Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland. Denn es sind die baugewerblichen Unternehmen, die allein im Wohnungsbau 80 % der Bauleistung erbringen, die 75 % der Arbeitnehmer beschäftigen und 80 % der Lehrlinge ausbilden.

Wir erwarten nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzentwurfes, so die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“