Europäisches Urteil

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (Rechtssache C-55/18) fordert verpflichtende nationale Regelungen für Arbeitgeber, ein System zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen. Das soll objektiv, verlässlich und allen Arbeitnehmern zugänglich sein.

„Damit spielt das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus“, stellt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, fest.

„Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit. Unsere Bauunternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen.

„Ich warne davor, dass für Spanien ergangene Urteil zum Anlass für weiter verschärfte Arbeitgeberpflichten bei der Arbeitszeiterfassung zu nehmen. Im gewerblichen Bereich und bei unteren Entgelten im Angestelltenbereich sind schon die heutigen Regelungen mit großem Aufwand im Interesse der Mindestlohnkontrolle verbunden. Sollte sich das künftig bei flexibel tätigen, gut bezahlten verantwortungsvollen Angestellten fortsetzen, gingen davon auch atmosphärische Störungen zulasten von Arbeitnehmern aus. Wir dürfen Arbeitnehmerschutz und Vertrauensarbeitszeit nicht gegeneinander ausspielen, weil wir damit die Kultur guter Beschäftigungsverhältnisse in Mitleidenschaft ziehen“, so Babiel weiter.

Stattdessen brauchen Bauunternehmen für unternehmerische und Arbeitnehmer für private Zwecke mehr Flexibilität. Da sind auch die Sozialpartner gefordert. Auch deshalb sollten nun die im Koalitionsvertrag vereinbarten „Experimentierräume“ eröffnet und von den Tarifvertragsparteien gestaltet werden. Der 8-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stammt aus einem anderen Jahrtausend. Selbst das Europäische Recht gibt sich in diesem Punkt mit einer Betrachtung der Wochenarbeitszeit flexibler. Hier besteht Umsetzungsbedarf im Interesse einer modernen Arbeitswelt.