Tachographenpflicht: Ausnahmen für den GaLaBau vorgesehen

Nach intensiven und langwierigen Beratungen hat das EU-Parlament neue Regelungen zur Tachographenpflicht für Transporter beschlossen. Zusammen mit dem deutschen Handwerk und der Bauwirtschaft hatte der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) im Vorfeld die ursprünglichen Pläne des Europäischen Parlaments kritisiert und mehrmals Nachbesserungen gefordert. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht unter anderem eine Neuregelung des Ausnahmeradius bei der Tachographenpflicht vor.

Für Betriebe des GaLaBaus gibt es erfreuliche Verbesserungen. Eine generelle Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen konnte verhindert werden. Im GaLaBau werden solche Transporter i.d.R. im Werkverkehr eingesetzt und sind damit von der europäischen Regelung nicht betroffen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bleiben von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind und das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt. Der bisherige Radius lag bei 100 Kilometern. BGL-Präsident Lutze von Wurmb begrüßt die gefundene Lösung: „Die Ausweitung der Ausnahme auf 150 Kilometer bedeutet für die Unternehmen des GaLaBaus eine erhebliche Erleichterung im betrieblichen Alltag. Ich freue mich, dass damit eine langjährige Forderung des BGL von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgegriffen wurde.“ 

Wie es mit der Tachographenpflicht weitergeht

Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten „gemeinsamen Standpunkt“ verabschieden. Anschließend hat das Europäische Parlament die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. „Da die Position des Europäischen Parlaments weitgehend der Position der Mitgliedsstaaten entspricht, gehen wir davon aus, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird“, so BGL-Präsident Lutze von Wurmb.