Europäische Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaft

 „Die am 7. Mai 2015 beschlossene Stellungnahme des Bundestages zu dem EU-Richtlinienvorschlag über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (SUP-Richtlinie) geht in die richtige Richtung. Der von der Europäischen Kommission ursprünglich vorgelegte Entwurf hätte zur Folge, dass nationale Vorschriften unterlaufen sowie neue Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden könnten. Dies muss auf jeden Fall verhindert werden.“ Dies erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

Die Europäische Kommission hatte bereits am 9. April 2014 einen Richtlinienvorschlag über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vorgelegt, wonach potenziellen Unternehmensgründern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Gründung von Gesellschaften im Ausland erleichtert werden soll.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages hatte schließlich am 6. Mai 2015 eine Stellungnahme auf den Weg gebracht, wonach unter anderem auf die weitreichenden Missbrauchsmöglichkeiten der Online-Gründung ohne hinreichende Identitätsprüfung hingewiesen wird. Eine so gegründete Gesellschaft könne für unseriöse Zwecke eingesetzt und missbraucht werden. Darüber hinaus wäre eine Prüfung der einzureichenden Dokumente nicht gewährleistet.

Die auf europäischer Ebene erreichten Veränderungen des Richtlinien-Vorschlags sehen zwar schon Verbesserungen vor: Deutschland könnte beispielsweise im Verfahren der elektronischen Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft hohe Sicherheitsstandards verlangen sowie Notare als wichtiges Glied im Gründungsprozess integrieren lassen. Zahlreiche Probleme sind jedoch noch ungelöst, so dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordert, den Vorschlag insgesamt abzulehnen, sofern die erreichten Verbesserungen nicht beibehalten werden und eine Umgehung der nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung, des Handelsregister- und des Steuerrechts nicht ausgeschlossen wird.

„Es ist nunmehr an der deutschen Bundesregierung ihre ablehnende Haltung in den weiteren Verhandlungen deutlich zu machen und aufrecht zu erhalten. Scheinselbständige Ein-Mann-Unternehmen sind derzeit das Einfallstor für Schwarzarbeit und Illegalität auf deutschen Baustellen. Hier braucht es klare Regelungen und die Möglichkeit, dies wirksam kontrollieren und bekämpfen zu können.“ So Pakleppa abschließend.

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